Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Auch das süßeste Tier hat Zähne

Wer ein Tier hält, muss für dessen Schäden einstehen mit seinem gesamten Vermögen. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Für Katzen und Kleintiere genügt im allgemeinen die Privathaftpflicht. Für Hunde, Pferde, Ponys und Esel empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer separaten Tierhalterhaftpflicht, die in manchen Bundesländern sogar Pflicht ist!

Die Grundlagen

Ein Drittel aller Pferde- und Hundebesitzer in Deutschland besitzt leichtsinnigerweise keine Tierhalterhaftpflicht. Der Blick ins Gesetzbuch zeigt: Als Besitzer eines Tieres haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen für alle Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier anrichtet und dies  bis zu einer Dauer von dreißig Jahren. Eine Tierhalterhaftpflicht ist daher für Halter größerer Tiere dringend zu empfehlen. Die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder der von ausgerissenen Pferden verursachte Verkehrsunfall können richtig teuer werden.

Leistungsumfang

  • Die Tierhalterhaftpflicht ersetzt Sachschäden, außerdem die meist wesentlich teureren Per­sonenschäden sowie Vermögensschäden wie z.B. verletzungsbedingter Verdienstausfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Versicherbar sind u.a. Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere und Esel.
  • Die Tierhalterhaftpflicht leistet auch, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem Halter unterwegs ist, ganz gleich, ob der Geschädigte ein Mensch oder ein anderes Tier ist.
  • Für Schäden, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen, zahlt die Versicherung allerdings ebensowenig, wie für absichtlich herbeigeführte Schäden.

Tiere mit Versicherungspflicht

Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für Halter größerer Tiere gesetzlich vorgeschrieben u.a. in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt. In anderen Bundesländern besteht nur für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, eine Versicherungspflicht. Grundsätzlich gilt: Als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig! Dies gilt unabhängig davon, ob ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.

Extraleistungen

  • Je nach Tarif können Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sein.
  • Auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie das Training dafür sind je nach Anbieter im Versicherungsschutz enthalten.
  • In der Pferdehalterversicherung sind in umfassenden Tarifen auch die Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten versichert.
  • Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inklusive Training kann ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein. Das gleiche gilt für private Kutschfahrten einschließlich gelegentlicher unentgeltlicher Per­sonenbeförderung.
  • Wer regelmäßig und gegen Bezahlung Kutschfahrten durchführt, benötigt allerdings einen besonderen gewerblichen Haft­pflichtschutz.

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