Auch das süßeste Tier hat Zähne
Wer ein Tier hält, muss für dessen Schäden einstehen mit seinem gesamten Vermögen. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Für Katzen und Kleintiere genügt im allgemeinen die Privathaftpflicht. Für Hunde, Pferde, Ponys und Esel empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer separaten Tierhalterhaftpflicht, die in manchen Bundesländern sogar Pflicht ist!
Ein Drittel aller Pferde- und Hundebesitzer in Deutschland besitzt leichtsinnigerweise keine Tierhalterhaftpflicht. Der Blick ins Gesetzbuch zeigt: Als Besitzer eines Tieres haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier anrichtet und dies bis zu einer Dauer von dreißig Jahren. Eine Tierhalterhaftpflicht ist daher für Halter größerer Tiere dringend zu empfehlen. Die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder der von ausgerissenen Pferden verursachte Verkehrsunfall können richtig teuer werden.
Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für Halter größerer Tiere gesetzlich vorgeschrieben u.a. in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt. In anderen Bundesländern besteht nur für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, eine Versicherungspflicht. Grundsätzlich gilt: Als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig! Dies gilt unabhängig davon, ob ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.
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