Lehrerhaftpflicht

Lehrerhaftpflicht

Damit Sie ganz beruhigt Ihren Job machen können

Als Lehrkraft sind Sie einer besonders hohen Verantwortung ausgesetzt: Sie haben nicht nur im Unterricht oder in den Pausen die Aufsichtspflicht für Ihre Schüler, sondern auch bei Ausflügen und Wandertagen, im Sportunterricht oder auf Klassenfahrt. Lehrer sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Schützlinge jederzeit zu gewährleisten.

Grundlegendes

Wann haften Sie als Lehrkraft? Schadenersatzansprüche können immer gegen Sie als Lehrkraft geltend gemacht werden, falls Sie im Dienst grob fahrlässig gehandelt haben und dadurch ein Schaden entstanden ist. Die Lehrerhaftpflicht ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrkräfte und kommt für Schadenersatzansprüche auf, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit an Sie als Lehrkraft gestellt werden. Dabei ist es egal, ob ein Schaden im Klassenraum ensteht oder bei einer außerschulischen Aktivität wie z.B. einer Klassenfahrt.

Leistungsumfang

Der Versicherungsschutz der Lehrerhaftpflicht umfasst Per­sonenschäden und Sachschäden, optional auch den Schlüsselverlust.

Wer ist versichert?

Versichert in der Lehrerhaftpflicht sind u.a. verbeamtete und angestellte Lehrkräfte im öffentlichen Schuldienst. Aber auch freiberufliche Lehrer und Privatlehrer im Einzel- und Gruppenunterricht wie z.B. Musiklehrer, Reitlehrer Schwimmlehrer oder auch Tanzlehrer benötigen eine entsprechende Diensthaftpflicht.

Thema Kosten

Im Schadenfall haften Sie als Lehrkraft in voller Höhe. Die in Ihrer Lehrerhaftpflicht vereinbarte Versicherungssumme sollte daher entsprechend hoch sein. Bedenken Sie, dass Schäden sehr schnell in die Millionenhöhe steigen können. Ich empfehle daher grundsätzlich eine Versicherungssumme von mindestens zehn Millionen Euro. Die Kosten für eine Absicherung in dieser Höhe sollten im Preis-Leistungsvergleich unter 100 Euro pro Jahr liegen. Sofern Sie einen Generalschlüssel ihrer Einrichtung besitzen, sollten Sie ergänzend den Schlüsselverlust mit absichern.

Typische Schadensfälle

  • In der Pause kommt ein Lehrer seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nach. Es entsteht eine Rangelei, bei der ein Schüler verletzt wird.
  • Der Physiklehrer erläutert einen Schülerversuch nicht gründlich genug. Durch Überhitzung werden beim Versuch Messgeräte beschädigt.
  • Der Sportlehrer unterlässt es, einen Schüler vor einem Volleyballspiel zum Abnehmen von Körperschmuck zu veranlassen. Der Schüler wird getroffen und verletzt sich.

Der richtige Vertrag

Den einen "richtigen Vertrag" gibt es nicht ! Ihre ganz persönliche Situation entscheidet  allein über Art und Weise und Umfang der für Sie richtigen Versicherung. Nehmen Sie sich die Zeit für eine individuelle Beratung.


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