Auto­ver­si­che­rung

Autoversicherung

Bis das der Rost uns scheidet

Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es ver­sichern. Die KFZ-Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben! Ohne Nachweis eines Haft­pflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haft­pflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden.

Was bestimmt die Beitragshöhe?

Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab: Vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, vom Fahrzeugtyp und der Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können. Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen z.B. durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.

Die KFZ-Haft­pflichtversicherung

Ohne Haft­pflichtversicherung darf in Deutschland kein motorisiertes Fahrzeug für die Straße zugelassen werden. Der Gesetzgeber verlangt, dass im Falle eines Unfalls das Opfer durch die Haft­pflichtversicherung des Unfallverursachers angemessen entschädigt wird. Achtung: Im Schadenfall werden Sie in der Haft­pflichtversicherung zurückgestuft, sofern Sie keinen Rabattretter mit beantragt haben. Die Folge sind über Jahre hinweg höhere Beiträge in der Pflichtversicherung !!!

Die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug bei Diebstahl, Zerstörung (z.B. durch Brand oder Unwetter), Wildkollision, Glasbruch und den immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Mitversichert in der Teilkasko ist grundsätzlich das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie senken. 

Die Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von Ihrer Vollkasko reguliert. Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in Anspruch nehmen, wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft! Im folgenden Jahr steigt dadurch die Prämie. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Wegen der vergleichsweise hohen Prämie lohnt sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für neue Fahrzeuge.

Schadenfreiheitsrabatt

Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haft­pflicht- und der Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn Sie Ihre Versicherung lange Zeit nicht in Anspruch nehmen, sinkt die Prämie erheblich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 Prozent.

Kleine Schäden selbst zahlen

Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Rückstufungen sind übrigens vermeidbar, wenn man kleine Schäden aus der eigenen Tasche zahlt - denn nicht die Schadenhöhe, sondern allein die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt. Ihr Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für Sie lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten so genannte Rabattretter an - damit bedeutet der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe.

So sparen Sie Beiträge

Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen KFZ-Haft­pflichtversicherer von ihnen Beitragsätze von bis zu 300 Prozent. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch viel Geld sparen:

  • Erste Möglichkeit: Das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen.
    So starten Sie mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf Sie umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat.
  • Zweite Möglichkeit: Rabatt durch bestehende Mofaversicherung
    Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder Kleinkraftrad dort versichert hatten.
  • Dritte Möglichkeit: Saisonkennzeichen nutzen
    Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn Sie offen fahren und dabei sparen wollen, können Sie ein Saisonkennzeichen nutzen. Die KFZ-Versicherung zahlen Sie dann nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug auch zugelassen ist. Wenn Ihr Wagen dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter. Die KFZ-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet - solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.

 


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