Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Risikolebensversicherung

Es passiert doch nichts - und wenn doch?

Mit dem Tod setzt sich wohl niemand gern auseinander. Doch wer andere zu versorgen hat (Kinder, Partner, Eltern, Geschwister), sollte sich Gedanken machen über finanzielle Folgen im Todesfall. Die Risiko­lebens­ver­si­che­rung ist ein bezahlbares Mittel, in der ersten Zeit nach dem Verlust das gewohnte Leben aufrecht zu erhalten, Rechnungen zu bezahlen, Darlehen zu bedienen und Kinder wie gewohnt zu versorgen.

Die Grundlagen

Große wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen, wenn der Ernährer einer jungen Familie ausfällt. Die gesetzlichen Rentenansprüche, auch in der Hinterbliebenenversorgung, sind gering, wenn der Verstorbene noch keine langen Versicherungszeiten zurückgelegt oder bisher nur wenig eingezahlt hat. Witwen- und Waisenrenten reichen selten aus, um die Familie nach dem Tod eines Elternteils zu versorgen.

Für wen geeignet?

  • Wenn der Hauptverdiener einer Familie verstirbt, ist das für die Hinterbliebenen nicht nur eine persönliche Katastrophe, sondern oft auch ein finanzielles Desaster - etwa, weil Kredite fällig werden, die bei der Familiengründung aufgenommen wurden. Die Risiko­lebens­ver­si­che­rung bewahrt in solchen Fällen vor dem vollständigen finanziellen Ruin.
  • Unverzichtbar für Häuslebauer: Besonders wichtig ist die Risiko­lebens­ver­si­che­rung für Familien mit Kindern, die ein Haus gebaut oder gekauft haben und deshalb über kaum finanzielle Reserven verfügen. Erzielen beide Ehepartner Einkommen, kann auch eine verbundene Risiko­lebens­ver­si­che­rung sinnvoll sein. Sie zahlt beim Tod eines Partners dem jeweilig Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme.

Leistungsumfang

  • Anders als eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zahlt die Risiko­lebens­ver­si­che­rung nur, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit stirbt. Aus diesem Grund sind Risiko­lebens­ver­si­che­rungen auch um ein Mehrfaches günstiger, als Policen mit Kapitalansammlung.
  • Ein Preisvergleich lohnt: Die Leistungen bei den verschiedenen Anbietern sind nahezu identisch. Wenn der Versicherte stirbt, erhalten die Angehörigen den Betrag, der bei Vertragsabschluss vereinbart worden ist. Endet der Vertrag zu Lebzeiten, werden keine Leistungen fällig. Deshalb rate ich Ihnen, besonders auf einen günstigen Preis zu achten.

Gesundheitsprüfung

  • Mit der Unterzeichnung des Versicherungsantrags räumen Sie dem Versicherer das Recht ein, die von Ihnen angegebenen Daten zum Gesundheitszustand beim Hausarzt oder anderen behandelnden Medizinern zu prüfen.
  • Wenn Sie zahlreiche oder schwere Vorerkrankungen mitbringen, verlangt der Versicherer unter Umständen einen Risikozuschlag auf den Beitrag oder lehnt den Antrag sogar ganz ab. Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird der Versicherungsschein ausgestellt und mit der Zahlung des ersten Beitrags besteht Versicherungsschutz.

Einzel- oder Partnervertrag?

  • Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch Risiko­lebens­ver­si­che­rungen auf verbundene Leben an. Eine Lebensversicherung auf verbundene Leben versichert zwei oder mehr Per­sonen in einem einzigen Vertrag. Stirbt einer der Versicherten, wird die Todesfallleistung an den oder die Überlebenden ausgezahlt.
  • Dies kann vor allem für Eheleute sinnvoll sein - aber auch für Geschäftspartner, die ein gemeinsames Unternehmen betreiben, damit gemeinsam eingegangene finanzielle Verpflichtungen nach dem Tod des Partners getilgt werden können, ohne dass der Verbleibende in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Umwandlung möglich

  • Die meisten Lebensversicherer gewähren ihren Kunden das Recht, eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung innerhalb der ersten zehn Jahre nach Abschluss in eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung umzuwandeln. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist bei der Umstellung in der Regel nicht notwendig. 
  • Wer zusätzlich finanziell für sein Alter vorsorgen möchte, kann von diesem Umtauschrecht Gebrauch machen. Nach Ende des Vertrages gibt es die vertragliche Ablaufzahlung inklusive Garantieverzinsung und zusätzlicher Überschussbeteiligung.
  • Mit der Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung erreichen Sie deshalb gleich zwei Vorsorgeziele - Risikoschutz für Ihre Familie und eine gute Rendite für Ihr Gespartes.

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