Private Kranken­ver­si­che­rung

Private Krankenversicherung

Die richtige Kranken­ver­si­che­rung

Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenver­sichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine Entscheidung sollte sorgfältig getroffen werden, da sie sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirkt.

Wer kann sich ver­sichern?

Selbständige, Arbeitnehmer, Beamte und Studenten

Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat ver­sichern. Arbeitnehmer dürfen in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen mindestens ein Jahr lang über der jeweils aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt. Beamte und andere Beihilfeberechtigte (z. B. Richter oder Abgeordnete) sind in der Regel privat krankenversichert. Studenten haben zu Studienbeginn oder nach Ende der Familienversicherung (25.Geburtstag) die Möglichkeit, sich zugunsten einer privaten Kranken­ver­si­che­rung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung befreien zu lassen.

Leistungen

Das Leistungsspektrum der Privaten Kranken­ver­si­che­rung ist erheblich umfangreicher als das der gesetzlichen Kassen. Durch die individuelle Wahl passender Tarife können Sie selbst über den Leistungsumfang Ihres Vertrages entscheiden.

Bevorzugte Behandlung
Ein wichtiges Plus der privaten Kranken­ver­si­che­rung ist die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte - schließlich erstatten Privatversicherer für medizinische Leistungen in aller Regel höhere Sätze als die gesetzlichen Kassen.

Hochwertige Leistungen
Als Privatpatient genießen Sie je nach gewähltem Tarif noch viele weitere Vorteile. Dazu gehören die freie Arztwahl, volle Kostenerstattung auch für alternative oder sehr teure Behandlungsmethoden, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten oder die Behandlung durch Heilpraktiker. Weiterhin erstatten private Krankenversicherer die Kosten für Zahnbehandlungen, Implantate und andere hochwertige Zahnersatzlösungen tarifabhängig bis zu 100 Prozent. In der Klinik genießen Sie je nach vereinbartem Tarif wahlärztliche Behandlung, die sog. Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl.

Thema Kosten

Sie bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge in der privaten Kranken­ver­si­che­rung ist grundsätzlich abhängig vom gewünschten Leistungsumfang, vom Eintrittsalter und von möglichen Risikozuschlägen bei der Mitversicherung bestehender Vorerkrankungen. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung hilft Beiträge zu sparen, bedeutet aber gleichzeitig auch höhere Kosten bei abnehmender Gesundheit.  Auf lange Sicht sind Tarife vorteilhafter, die eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit  beinhalten.

Gesundheitscheck beim Arzt

Bevor Sie den Vertrag abschließen, müssen Sie einen detaillierten Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken ausfüllen. Oftmals wird auch ein Gesundheits-Check beim Arzt verlangt. Machen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens und beim Arztbesuch auf keinen Fall falsche Angaben. Im Ernstfall kostet Sie das den Versicherungsschutz!

Die Richtige finden

Wenn Sie sich entschlossen haben, in die private Kranken­ver­si­che­rung zu wechseln, stehen Sie einer Vielzahl von Anbietern mit einer großen Zahl von Produkten und Tarifen gegenüber. Der Online-Abschluss einer privaten Kranken­ver­si­che­rung ohne fachkundige Beratung ist daher nicht zu empfehlen. Das Thema ist zu komplex, es gilt viele Details zu beachten.

Thema Beitragsentwicklung

Wegen der ständig wachsenden Kosten im Gesundheitswesen ist nicht auszuschließen, dass auch in der privaten Kranken­ver­si­che­rung die Beiträge weiter steigen. Das kann zur finanziellen Belastung werden, wenn Sie als Ruheständler nicht mehr über ein gleich hohes Einkommen verfügen wie zur Zeit Ihrer Berufstätigkeit. Aus diesem Grund werden zehn Prozent der Beiträge aller privat Krankenversicherten zwischen 21 und 60 Jahren einer besonderen Altersbeitragssicherung zugeführt - so ist gewährleistet, dass Ihre Beiträge auch später relativ stabil bleiben.

Wenn Sie im Ruhestand sparen wollen, können Sie ab 65 außerdem in einen preiswerten Standardtarif wechseln, der mindestens die Leistungen einer gesetzlichen Kasse bietet - oder Sie verzichten auf einzelne Angebote wie etwa die Chefarztbehandlung oder das Klinik-Einzelzimmer und halten Ihren Beitrag auf diese Weise günstig.

Rückkehr in die Gesetzliche

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne Weiteres wieder zurück. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden.

Ausnahme: Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich, sofern Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinken. Wenn Sie allerdings als Privatversicherter älter als 55 Jahre sind, braucht es besondere Vorraussetzungen und eine gesonderte Prüfung für einen entsprechenden Antrag auf Rückkehr.

Zurück auch bei Arbeitslosigkeit: Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Kranken­ver­si­che­rung für Sie gebildet hat.


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