Reiseversicherung

Reiseversicherung

Auf Reisen immer gut geschützt

Ob Cluburlaub am Meer, eine Studienreise nach Asien oder Aktivurlaub in den Alpen, die Ferienmöglichkeiten sind heute so vielfältig wie nie. Doch die schönsten Tage des Jahres bergen auch Risiken. An Unfall, Krankheit, Gepäckverlust oder Streit mit dem Veranstalter denkt zwar niemand gerne, doch auch im Urlaub gilt: nur mit den richtigen Versicherungen sind Sie im Ernstfall gut geschützt.

Reiserücktrittsversicherung

Ein schwerer Verkehrsunfall, ein Brand in der Wohnung, Ihr Kind muss mit Blinddarmentzündung ins Krankenhaus - viele Gründe können dazu führen, dass Sie den lange geplanten Urlaub nicht antreten können oder vorzeitig abreisen müssen. In solchen und ähnlichen Fällen schützt Sie die Reiserücktrittsversicherung. Sie erstattet die Stornogebühren, die Ihr Reiseveranstalter berechnet, aber auch die Kosten für bereits bezahlte und nicht in Anspruch genommene Leistungen.

Reisegepäckversicherung

Manchmal passiert es schon am Anreisetag: Ihr Koffer wird gestohlen. Der Reiseveranstalter haftet - wenn überhaupt - nur bis zu einem begrenzten Betrag. Alles, was darüber hinaus geht, kann über eine Reisegepäckversicherung abgesichert werden. Sie ist als Wochen-, Monats- oder Jahrespolice erhältlich und umfasst u.a. Dinge des persönlichen Reisebedarfs wie z.B. Kleidung, Gepäck, Reiseandenken und Geschenke. Aber auch mitgeführte hochwertige Sportgeräte incl. Zubehör sind je nach Tarif versicherbar.

WICHTIG: Versichert wird in der Regel der Zeitwert der mitgeführten Sachen - also der Neuwert minus eines angemessenen Abzugs für Abnutzung, Alter und Gebrauch. Bei beschädigten Sachen übernimmt der Versicherer Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwertes. Bewahren Sie daher Kaufbelege, Rechnungen und Garantieunterlagen sorgfältig auf und machen Sie Fotos !!!

Reise­kranken­ver­si­che­rung

Bei Reisen jenseits der deutschen Grenzen sind Sie mit einer privaten Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung gut geschützt. Das ist wichtig, denn die gesetzlichen Kassen erstatten anfallende Behandlungskosten nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Und auch dann gilt: Die Krankheitskosten werden nur bis zu der in Deutschland üblichen Höhe erstattet. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist "Privatpatient" und müssen entsprechend hohe Arzt- oder Klinikkosten selbst bezahlen. Diese können z.B. in USA/Kanada  leicht ein Jahreseinkommen überschreiten. Auch ein Rücktransport nach Hause wird von den deutschen gesetzlichen Krankenversicherern nicht übernommen !!!

Übliche Leistungen der privaten Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung:

  • Ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen
  • Stationäre Heilbehandlung
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Kostenerstattung für Arznei-, Verbands- und Heilmittel
  • Kostenerstattung für den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland
  • Erstattung der Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person oder der im Ausland anfallenden Bestattungskosten.

Die Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung können Sie als befristete Police für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch als Jahresversicherung für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abschließen.

Mietwagenversicherung

Wer sein Urlaubsziel auf eigene Faust erkunden möchte, greift gern zum Leihwagen. Vor allem in Südeuropa gelten für gemietete Fahrzeuge oft niedrigere Versicherungssummen als in Deutschland. Bei einem Unfall kann das teuer werden: Verursachen Sie als Fahrer eines Leihwagens einen Unfall und gehen die Ansprüche des Geschädigten über diese Mindestsumme hinaus, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen.

Günstig geschützt mit der "Mallorca-Police"
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man bereits zuhause eine Mietwagen-Haft­pflichtversicherung - im Volksmund auch „Mallorca-Police“ - abgeschlossen hat. Die bekommt man schon für wenige Euro bei heimischen Autoversicherern. In der Basisversion gilt sie fürs europäische Ausland und kann wahlweise für wenige Wochen oder auch für mehrere Monate abgeschlossen werden. Je nach Versicherer ist die Mallorca-Police bereits in Ihrer bestehenden Kraftfahrzeugversicherung enthalten - einfach nachfragen oder im Vertrag nachschauen. Wer die Zusatzversicherung weltweit benötigt, kann einen so genannten Traveller-Vertrag wählen.

Tipp: beim Unfall sofort die Polizei verständigen und den Fahrzeugvermieter informieren. Und wer sich Verletzungen nicht vom Arzt attestieren lässt, läuft Gefahr, dass diese von der Haft­pflicht des Unfallverursachers nicht anerkannt werden.

Im eigenen Fahrzeug unterwegs

Auch wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug im Ausland unterwegs sind, brauchen Sie den richtigen Versicherungsschutz. Für die KFZ-Haft­pflichtversicherung gilt: Vereinbaren Sie am besten die maximal mögliche Deckung. 

Als Ergänzung empfiehlt sich der Abschluss einer Kasko-Police. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision und Glasbruch. Vollkaskoversicherungen bezahlen darüber hinaus auch die eigenen Unfallschäden. Außerdem zahlt die Vollkaskoversicherung, wenn Sie im Ausland bei einem Autounfall geschädigt wurden und der entstandene Schaden vom Verursacher nicht ordnungsgemäß reguliert wird.

Grundsätzlich dabei haben sollten Sie bei jeder Auslandsfahrt die grüne Versicherungskarte als Versicherungsnachweis und einen „europäischen Unfallbericht“, der Ausfüllhilfen in insgesamt zehn Sprachen bereitstellt.

Ebenfalls nützlich und preisgünstig zu haben ist ein Autoschutzbrief. Bei Unfall oder Panne ersetzt er innerhalb bestimmter Höchstgrenzen die Kosten für Bergung, Abschleppen und Unterstellen des Fahrzeugs, für den Versand von Ersatzteilen, für den Rücktransport bei Erkrankung des Fahrers, für notwendige Übernachtungen und gegebenenfalls für einen Mietwagen. Autoschutzbriefe erhalten Sie bei allen deutschen Kraftfahrzeugversicherern und bei den Automobilclubs.


Vergleich und Angebot Reiseversicherung

Erhalten Sie hier Ihr persönliches Vergleichsangebot.