Ge­bäude­ver­si­che­rung

Gebäudeversicherung

Nur das "Beste" für Ihr Zuhause

Für die meisten Menschen ist das eigene Haus die größte Errungenschaft ihres Lebens. Es ist aber auch die größte Ausgabe ihres Lebens und oft erst nach Jahrzehnten schuldenfrei. Deshalb ist eine gute Ge­bäude­ver­si­che­rung nicht nur das "Beste" für Ihr Zuhause, sie ist "die Pflichtversicherung" für jeden Hauseigentümer.

Grundlegendes

Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das Haus unter Wasser, ein Feuer zerstört Teile des Gebäudes - in allen diesen Fällen schützen Sie Ihr Zuhause mit der Wohngebäudeversicherung. Zudem können plötzliche Schadenereignisse Sie und Ihre Familie an die Grenzen der finanziellen Belastbarkeit bringen, insbesondere bei einem abbruchreifen Totalschaden bei noch laufender Finanzierung.

Vorsicht Unterversicherung

Die Versicherungssumme in der Ge­bäude­ver­si­che­rung sollte stets dem Wert Ihrer Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt eine Unterversicherung vor. In diesem Fall kann der Versicherer seine Entschädigungsleistung entsprechend kürzen. Der Wechsel in eine gleitende Neuwertversicherung verhindert die Gefahr der Unterversicherung. In diesem Tarif werden Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert der Immobilie angepasst.

Leistungsumfang

Eine Wohngebäudeversicherung schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, außerdem die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude wie beispielsweise Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet werden. Mitversichert sind darüber hinaus alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind.

Auch Gebäudezubehör ist versichert
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör, das zu Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient, wie z.B. Werkzeug, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Satelitenanlagen.

Extraleistungen

Je nach Vertragsbedingungen können weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden:

  • Die Beseitigung von Graffiti
  • Notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall
  • Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes
  • Mietausfall für vermietete Räume
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden
  • Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen.
  • Einige Unternehmen ersetzen sogar Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen.

Welche dieser Zusatzleistungen mitversichert sind, regeln die Tarifbedingungen der einzelnen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.


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