Rürup-Rente

Rürup-Rente

Die Rente für Selbständige und Gutverdienende

Die Rürup-Rente wird vom Staat über Steuervorteile gefördert. Dementsprechend lohnt sich der Abschluss vor allem für Selbständige und Gutverdienende mit hohem Einkommen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder anderweitig für ihr Alter vorsorgen. Die Rentenzahlung selbst ist nicht beleihbar, übertragbar, kapitalisierbar und nur eingeschränkt vererbbar. 

Die Grundlagen

  • Die Rürup-Rente (auch: „Basisrente“) ist eine private Rentenversicherung, mit der Sie als Selbständiger und Gutverdienender eigenverantwortlich für Ihr finanzielles Auskommen im Alter sorgen können. Lebenslange Rentenleistungen sind garantiert. Denn anders als bei der gesetzlichen Rente wird Ihre Rürup-Rente in einem Kapitalstock angesammelt und später zuzüglich der erwirtschafteten Kapitalerträge in Form einer lebenslangen Rente an Sie ausgezahlt. Dank der Steuervorteile kann die Rendite auch nach Kosten deutlich über dem Zins anderer Anlageformen liegen. Im Gegenzug werden Rürup-Renten in der Auszahlphase im vollen Umfang mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
  • Zusatzbaustein Berufs­unfähig­keitsversicherung
    Der Einbezug von Zusatzbausteinen zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit in die Basisrente ist grundsätzlich möglich, aber nicht empfehlenswert. Denn im Leistungsfall muss auch die BU-Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuert werden, ab 2025 sogar zu100%.
  • Produkte der Rürup-Rente sind Hartz-IV-sicher! Sie werden also nicht als Vermögen im Falle einer Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld II angerechnet.

Förderung für Nichtselbständige

  • Die Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Alters­vorsorgeaufwendungen schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen - bis zu 25.787 Euro im Jahr bei Ledigen. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf maximal 51.574 Euro.
  • Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Übergangsregelung: 2021 können Sie zunächst 92 Prozent Ihrer Alters­vorsorgebeiträge zur Rürup-Rente und zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend machen. In den nachfolgenden Jahren steigt der Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass Ihre Beiträge im Jahr 2025 zu 100 Prozent berücksichtigt werden.
  • Zu beachten ist allerdings, dass der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird.

Förderung für Selbständige

  • Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen ist die Rürup-Rente besonders auf die Situation von Selbstständigen und Freiberuflern zugeschnitten, die während ihres Berufslebens oft wenig oder gar keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erwerben und daher in voller Eigenverantwortung für ihr Alter vorsorgen müssen.
  • Durch die hohen Steuerfreibeträge können sie auch größere Summen in ihre Rürup-Rente investieren und gleichzeitig von der staatlichen Förderung profitieren.

Die Beitragsphase

  • Flexible Einzahlung: Als Rürup-Sparer können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben. Bei finanziellen Engpässen können Sie mit Ihrem Vertragsunternehmen sogar ein Aussetzen der Beitragszahlungen für eine bestimmte Zeit vereinbaren.
  • Wachsende steuerliche Förderung: Für eine optimale Alters­vorsorge sind regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente können Sie steuerlich absetzen. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rente mit 92 Prozent im Jahr 2021, danach jährlich in Zwei-Prozent-Schritten steigend. Ab 2025 können die Beiträge dann voll geltend gemacht werden.

Die Rentenphase

  • Frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr: Grundsätzlich können Sie sich die Rürup-Rente ab dem vollendeten 62. Lebensjahr auszahlen lassen, sofern Sie dies mit Ihrem Versicherer vertraglich vereinbart haben. Ansonsten beginnen die Rentenzahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67).
  • Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich als lebenslange monatliche Renten gewährt und zwar unabhängig davon, welches Alter Sie erreichen.
  • Vorsorge auch für die Familie: Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar. Allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren.
  • Die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel.

Der richtige Vertrag

  • Viele Anbieter, zahlreiche Produkte: Es ist nicht einfach, im Dschungel der Rentenprodukte den richtigen Weg zu finden. Wenn Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke z.B. mit einer Rürup-Rente schließen wollen, finden Sie sich einer Vielzahl von Anbietern und verschiedenen Produkten gegenüber.
  • Auf Beratung nicht verzichten: Besonders wichtig ist die Anpassung Ihrer Privatvorsorge an Ihre persönliche Rentenlücke und Ihre individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Auch die optimale Nutzung der steuerlichen Förderung muss berücksichtigt werden. Auf eine gründliche Beratung sollten Sie daher nicht verzichten.

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