Als Maklerunternehmen bin ich dazu verpflichtet, mit meinen Kunden einen Maklervertrag abzuschließen, der den Umfang und die Bedingungen der Zusammenarbeit regelt. Das gesetzlich vorgegebene Vertragswerk wird ausführlich besprochen und nach Klärung vorhandener Fragen gemeinsam unterschrieben. Eine Beratungsleistung ohne Maklervertrag muss ich aus gesetzlichen Gründen leider ablehnen.
Es ist stets ein Ausdruck von Vertrauen, wenn Kunden ihre Ordner öffnen und Einblick geben in ihre ganz persönliche finanzielle Situation. Im gemeinsamen Gespräch über die vorhandenen Finanzbausteine erfahre ich, welche Themen konzeptionell aufgearbeitet werden sollen. Gleichzeitig weise ich aus meinem Blickwinkel auf mögliche Risiken im Bestand hin. Abschließend protokolliere ich die vom Kunden gewünschten Beratungsschwerpunkte. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, ein vollständiges Finanzgutachten zu erstellen, vorzugsweise im Rahmen einer Erstberatung.
Meine konzeptionelle Arbeit berücksichtigt grundsätzlich die wesentlichen Voraussetzungen für eine garantiert faire Beratung, wie ich sie in meinem Unternehmensprofil beschriebenen habe. Darüber hinaus versuche ich die vom Kunden gewünschten Beratungsschwerpunkte so aufzuarbeiten, dass sie mit den vorhandenen Finanzbausteinen eine konzeptionelle Einheit bilden.
Ich verstehe meine Konzepte als in sich schlüssige Vorschläge zur nachhaltigen Verbesserung der finanziellen Situation des Kunden. Nur provisionsmotivierte Lösungen lehne ich konsequent ab. Im gemeinsamen Gespräch werden die einzelnen Bausteine gegebenenfalls unter Einbezug von Alternativen vorgestellt und so erläutert, dass der Kunde eine faire Grundlage für seine Entscheidung gewinnt. Dazu gehört auch der Hinweis auf Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Produkte und deren Kosten incl. enthaltener Provisionsanteile. Jede Kundenentscheidung wird abschließend mit einem Beratungsprotokoll dokumentiert.