Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Krankenzusatzversicherung

Wählen Sie was Sie wirklich brauchen

Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken­zusatz­ver­si­che­rung ab, die ihre Leistungsansprüche auf das gewünschte private Niveau anhebt.

Wer kann sich ver­sichern?

Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen - egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse.

Leistungen

  • Stationäre Tarife: Sie können beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten ver­sichern. Auch ein Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld kann vereinbart werden.
  • Alternative Heilverfahren: Die Kosten für alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie werden je nach Tarif ganz oder anteilig übernommen.
  • Ambulante Tarife: Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie z.B. Hörgeräte werden je nach Tarif ganz oder teilweise übernommen.
  • Zahnersatz und Sehhilfen: Eigenanteile werden im versicherten Umfang übernommen.

Thema Kosten

Die Beiträge in der Kranken­zusatz­ver­si­che­rung werden wie in der Vollversicherung nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand berechnet. Dazu gehören auch Risikozuschläge für mitversicherte Vorerkrankungen und Beitragsanpassungen analog zur Kostenentwicklung im deutschen Gesundheitssystem. Prüfen Sie also genau, welche Zusatzversicherungen Sie wirklich brauchen.

Gesundheitsfragen

Auch in der Kranken­zusatz­ver­si­che­rung müssen im Zuge der Antragsstellung erforderliche Gesundheitsfragen vollumfänglich und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer bewusst oder unbewusst u.a. Vorerkrankungen, Unfälle, Klinikaufenthalte und aktuelle Beschwerden verschweigt, riskiert die nachträgliche Kündigung durch den Versicherer. Bei Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen wird in der Regel die Vorlage eines aktuellen Zahnstatusberichtes durch einen Zahnarzt. erwartet.

Vorsicht bei Allroundertarifen

Die private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung stellt eine Vielzahl von Ergänzungstarifen für Sie bereit. Das Angebot reicht vom günstigen Einsteigertarif bis hin zu leistungsstarken Spezialtarifen. Sehr oft werden Allroundertarife mit einem ausgewogenen Preis-Leistungsverhhältnis nachgefragt. Diese "Alleskönner" vermitteln den Eindruck, im Leistungsfall umfassend und gut versichert zu sein, was leider nicht immer zutrifft. Achten Sie besser darauf, dass die für Sie tatsächlich wichtigen Lücken durch passgenaue Tarife geschlossen werden und ver­gleichen Sie in Ruhe.

Gesetzlich, Privat oder Zusatz?

Die beispielhaft verkürzte Gegenüberstellung der Leistungen von gesetzlicher Kranken­ver­si­che­rung, privater Kranken­zusatz­ver­si­che­rung und Privater Kranken­ver­si­che­rung bietet Ihnen eine gute Orientierungshilfe, den für Sie persönlich geeigneten Absicherungsweg zu finden.

  Gesetzliche KV Krankenzusatztarif Private KV
Leistungen im Krankenhaus (stationär)
Auswahl des Krankenhauses Nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus, keine Privatkliniken Je nach Tarif freie Klinikwahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen Freie Auswahl, auch Privatkliniken. Kurkliniken mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Unterbringung im Krankenhaus Mehrbettzimmer, Versicherter zahlt Selbstbeteiligung Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar
Behandelnder Arzt Diensthabender Arzt Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt) Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt
Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen
Arzthonorare in den GKV-Fallpauschalen enthalten Je nach Tarif höhere Erstattung als in der GKV Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ)
Leistungen beim niedergelassenen Arzt
Auswahl des Arztes Beschränkt auf Kassenärzte Freie Arztwahl versicherbar Freie Arztwahl, sofern kein Hausarztmodell vereinbart
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte Im Wesentlichen Erstattung von Versichertenpauschalen Je nach Tarif umfangreicher als GKV, z.B. Zuzahlungen und Praxisgebühr versicherbar Je nach Tarif deutlich höhere Kostenübernahme als GKV, Erstattung nach privatärztlicher Gebührenordnung (GOÄ)
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) Hilfsmittel nur in einfacher Ausführung, Zuzahlung erforderlich. Kostenübernahme für Sehhilfen nur bis zum 18. Lebensjahr Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich
Vorsorge-
untersuchungen
Eingeschränkte Vorsorge-
untersuchungen, z.B. Krebs-Früherkennung ab 20 bei Frauen, ab 35 bei Männern
Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall) Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall)
Psychotherapie Nach vorheriger Genehmigung durch GKV Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 % Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 %
Heilpraktiker-
leistungen
Keine Heilpraktiker-leistungen Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar
Leistungen beim Zahnarzt
Zahn-
behandlung
100% nur für zugelassene Leistungen Je nach Tarif bis zu 100% für nicht von der GKV erstattete Leistungen Je nach Tarif bis zu 100% für alle Leistungen
Zahnersatz 50 bis 65% der günstigsten Regelversorgung Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz
Zahnarzthonorare Nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung tarifabhängig bis zu 100% Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ)

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