Pflegezusatzversicherung

Alt werden mit Würde

Die Pflege­ver­si­che­rung wurde 1995  als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung in Deutschland eingeführt. Es gilt die umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Krankenversicherte. Gleichwohl reichen die Leistungen im Pflegefall nicht aus. Die Kosten sind zu hoch! Wer nicht über ausreichend Vermögen verfügt,  sollte über den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ernsthaft nachdenken.

Die Pflegekostenversicherung

Mit einer privaten Pflegekostenversicherung sichern Sie sich finanziell wirksam ab. Der Versicherer übernimmt einen festen Prozentsatz (alternativ jährlichen Höchstbetrag) der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung. Diese Leistung steht Ihnen während der gesamten Dauer Ihrer Pflegebedürftigkeit zur Verfügung. Je nach Anbieter und Tarif können damit bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils erstattet werden. Den vertraglich vereinbarten Prozentsatz oder Höchstbetrag erhalten Sie auch dann vom Versicherer, wenn die Pflege in der Zukunft durch Kostensteigerung und Inflation deutlich teurer werden sollte. Leistungen bekommen Sie sowohl für die Pflege zu Hause durch Fachpersonal wie auch für die teil- oder vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung. Hinweis: Alle aufkommenden Kosten müssen beleghaft nachgewiesen werden.

Die Pflegetagegeldversicherung

Im Rahmen einer Pflegetagegeldversicherung vereinbaren Sie einen nach Pflegegraden gestaffelten Tagessatz mit dem Sie die Lücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und den tatsächlichen Kosten zumindest anteilig schließen können. Empfehlung: Sichern Sie sich Ihr privates Pflegetagegeld schon frühzeitig als junger und gesunder Mensch mit kleinen Beiträgen. Auf diese Weise verhindern Sie Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge bis hin zur Ablehnung auf Grund bestehender Vorerkrankungen. Vereinbaren Sie zusätzlich eine dynamische Anpassung des Pflegetageldes, um der Entwertung durch Inflation entgegen zu wirken.

Die Pflegetagegeldversicherung leistet unabhängig vom Ort der Pflege mit dem Vorteil, dass die Leistungen nicht nachweislich zweckgebunden sein müssen. Die Art der pflegerischen Versorgung kann der Versicherte in aller Regel selbst wählen. Mit der Tarifvariante "Pflege-Bahr" steht eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung zur Verfügung, die keine Gesundheitsprüfung voraussetzt und damit für Menschen mit Vorerkrankungen geeignet ist. 

Optimal ist eine Kombination zwischen Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung.