Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Ein Muss für jedermann

Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Kommen Per­sonen zu Schaden, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.

Grundlegendes

Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit - wenn Sie einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür gerade stehen.

Der Geschädigte hat ein gesetzliches Recht auf angemessenen finanziellen Schadensersatz.
Dazu gehören die Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände, außerdem Folgekosten wie etwa ein Nutzungsausfall. Sind Menschen verletzt, fallen Behandlungskosten und Verdienstausfall an. Oft hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld, bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar auf eine lebenslange Rente.

Sie haften grundsätzlich mit Ihrem ganzen Vermögen.
Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster oder der Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann so hoch sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet. Als Verursacher haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen, mit Haus- und Grundbesitz, mit Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen werden.

Leistungsumfang

  • Prüfung, ob eine Schadenersatzpflicht besteht.
  • Ermittlung der tatsächlichen Schadenshöhe.
  • Abwehr unberechtigter Forderungen incl. Prozessführung mit Kostenübernahme.
  • Schadenersatzleistung bei berechtigten Forderungen in Geld.
  •  Schutz als Immobilieneigentümer gegen Schäden, die vom Haus ausgehen (z.B. ein loser Dachziegel verletzt einen Passanten).
  • Schutz während vorübergehender Auslandsaufenthalte.

Wer ist versichert?

Die Haft­pflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer selbst. Er ist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und unverheiratete Kinder, sind durch die private Haft­pflichtversicherung mit geschützt. Unverheiratete Kinder, die studieren oder eine Ausbildung machen bleiben auch dann mitversichert, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen. Nach dem Studium oder der Ausbildung bleiben unverheiratete Kinder für eine Übergangszeit von einem Jahr familienversichert.

Empfehlung: Nach Abschluss des Studiums oder der Ausbildung sollten Kinder direkt ihre eigene Privathaftpflicht abschließen!

Auf Dauer angelegte Lebenspartnerschaften können sich gemeinsam ver­sichern, sofern neben dem Versicherungsnehmer auch der Partner namentlich in den Vertrag aufgenommen wird. Ebenfalls können Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden.

Empfehlung: Melden Sie ständige Helfer namentlich der Versicherung und lassen Sie sich den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen.

Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Haft­pflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner und der Versicherungsschutz läuft lückenlos weiter.

Thema Kosten

Versicherungen kosten Geld - doch wer auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichtet, geht ein sehr hohes Risiko ein. Denn Missgeschicke oder Unfälle lassen sich weder voraussehen noch vermeiden. Wer in solchen Fällen nicht auf seiner Schadensersatzpflicht sitzen bleiben will, braucht einen guten Haft­pflichtschutz. Eine private Haft­pflichtversicherung für Sie und Ihre Familie mit dem branchenüblichen Leistungsumfang ist schon für einen Jahresbeitrag von unter hundert Euro zu haben.

Typische Schadensfälle

  • Das private Haft­pflichtrisiko wird oft unterschätzt. Eine kleine Unaufmerksamkeit kann ausreichen, um einen großen Schaden zu verursachen, wie z.B. beim fahrlässigen Umgang mit Feuerwerk in dessen Folge der Dachstuhl des Nachbarn in Brand gerät.
  • Auch Per­sonenschäden sind nicht selten: stößt man etwa als Fahrradfahrer mit einem anderen Radler zusammen und verletzt seinen Unfallgegner, zahlt man den Schaden aus eigener Tasche, sofern man keine Haft­pflichtversicherung besitzt.
  • Besonders häufig sind auch Schäden durch Kinder, denn Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut abschätzen wie Erwachsene. Dabei muss der Schaden selbst gar nicht groß sein. Der Ärger über das Geschehene wiegt dafür doppelt. Mit einer guten Haft­pflicht ist das Thema schnell vom Tisch.

Der richtige Vertrag

Der umfassende Schutz einer privaten Haft­pflichtversicherung reicht für die Wechselfälle des täglichen Lebens in der Regel aus. Bestimmte Risiken müssen jedoch gesondert versichert werden:

  • Für Autos, Motorräder, Mofas u.ä. ist eine KFZ-Haft­pflicht gesetzlich vorgeschrieben.
  • Wenn Sie ein Segel- oder Motorboot besitzen, brauchen Sie eine Sportboot-Haft­pflicht.
  • Besitzer von Pferden, Hunden und anderen größeren Tieren benötigen eine Tierhalter-Haft­pflicht.
  • Wer baut benötigt eine gesonderte Bau­herren­haft­pflicht.
  • Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Vermieter eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks benötigen eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflicht.
  • Bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer veranschlagten Bausumme von ca. 50.000 Euro sind Schäden im Zusammenhang mit der Bautätigkeit oftmals durch die Privathaftpflicht gedeckt.

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