Ein Muss für jedermann
Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Kommen Personen zu Schaden, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit - wenn Sie einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür gerade stehen.
Der Geschädigte hat ein gesetzliches Recht auf angemessenen finanziellen Schadensersatz.
Dazu gehören die Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände, außerdem Folgekosten wie etwa ein Nutzungsausfall. Sind Menschen verletzt, fallen Behandlungskosten und Verdienstausfall an. Oft hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld, bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar auf eine lebenslange Rente.
Sie haften grundsätzlich mit Ihrem ganzen Vermögen.
Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster oder der Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann so hoch sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet. Als Verursacher haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen, mit Haus- und Grundbesitz, mit Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen werden.
Die Haftpflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer selbst. Er ist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und unverheiratete Kinder, sind durch die private Haftpflichtversicherung mit geschützt. Unverheiratete Kinder, die studieren oder eine Ausbildung machen bleiben auch dann mitversichert, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen. Nach dem Studium oder der Ausbildung bleiben unverheiratete Kinder für eine Übergangszeit von einem Jahr familienversichert.
Empfehlung: Nach Abschluss des Studiums oder der Ausbildung sollten Kinder direkt ihre eigene Privathaftpflicht abschließen!
Auf Dauer angelegte Lebenspartnerschaften können sich gemeinsam versichern, sofern neben dem Versicherungsnehmer auch der Partner namentlich in den Vertrag aufgenommen wird. Ebenfalls können Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden.
Empfehlung: Melden Sie ständige Helfer namentlich der Versicherung und lassen Sie sich den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen.
Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Haftpflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner und der Versicherungsschutz läuft lückenlos weiter.
Versicherungen kosten Geld - doch wer auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichtet, geht ein sehr hohes Risiko ein. Denn Missgeschicke oder Unfälle lassen sich weder voraussehen noch vermeiden. Wer in solchen Fällen nicht auf seiner Schadensersatzpflicht sitzen bleiben will, braucht einen guten Haftpflichtschutz. Eine private Haftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie mit dem branchenüblichen Leistungsumfang ist schon für einen Jahresbeitrag von unter hundert Euro zu haben.
Der umfassende Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung reicht für die Wechselfälle des täglichen Lebens in der Regel aus. Bestimmte Risiken müssen jedoch gesondert versichert werden:
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif.