Haus­rat­ver­si­che­rung

Hausratversicherung

Schutz für Ihre gesamte Habe

Die Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zur Einrichtung gehören auch Haustiere, Bargeld bis 1.000 Euro, geliehene Sachen, Teppiche, Haushalts- und Gartengeräte. Erstattet wird maximal bis zum Wiederbeschaffungswert.

Grundlegendes

Auf eine Haus­rat­ver­si­che­rung sollten Sie nicht verzichten, wenn der Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats so hoch ist, dass die Zerstörung etwa durch einen Wohnungsbrand einen empfindlichen finanziellen Schaden bedeutet. Das ist häufig der Fall, wenn Sie über die Jahre den Wert Ihrer Wohnungseinrichtung gesteigert haben, etwa durch die Anschaffung exklusiver Möbel oder einer hochwertigen Küche. Auch der Wert von Unterhaltungselektonik kann beträchtliche Summen erreichen.

Wer als junger Mensch seine erste Wohnung mit eigenem Geld nach seinen Vorstellungen ausgestaltet hat, ist ebenfalls mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung gut beraten. Ein Schaden kann in diesem Fall sogar die Existenz bedeuten, weil finanzielle Rücklagen für eine Neueinrichtung fehlen.

Leistungsumfang

  • Grundsätzlich versichert sind Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Vandalismus, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden.
  • Auch ungewöhnliche Risiken wie etwa Schäden durch Fahrzeuganprall oder Flugzeugabsturz werden vom Versicherer ersetzt.
  • Je nach Tarif erhält der Versicherte Ersatz bei Gefriergutschäden nach Stromausfall, bei Schlüsselverlust oder bei Schäden nach inneren Unruhen.
  • Bei zerstörtem oder gestohlenem Hausrat wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt.
  • Bei beschädigten Sachen werden die erforderlichen Reparaturkosten maximal bis zum Wiederbeschaffungswert ersetzt.
  • Neben den Sachschäden werden bis zur vertraglichen Höchstgrenze auch Hotelkosten ersetzt, sofern die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar geworden ist. Das gleiche gilt auch für Rückreisekosten und Umzugskosten nach einem besonders schweren Versicherungsfall.

Vorsicht Unterversicherung

Die Versicherungssumme in der Haus­rat­ver­si­che­rung sollte stets dem Betrag entsprechen, der im Schadensfall für die Neuanschaffung des Hausrats aufgewendet werden müsste. Gleichwohl setzen viele Verbraucher bei ihren Berechnungen die Versicherungssumme viel zu niedrig an. Das ist verhängnisvoll, denn der Tatbestand der Unterversicherung ermächtigt den Versicherer die Entschädigungsleistung anteilig zu kürzen.

Empfehlung: Versichern Sie Ihren Hausrat pauschal mit der vom Versicherer benannten Mindestsumme je Quadratmeter Wohnfläche. Das erspart ihnen im Leistungsfall jede Menge Zeit und Ärger und Sie kommen wesentlich schneller zu der für Sie vorrangig wichtigen Entschädigungsleistung.

Thema Kosten

Ein guter Haus­rat­ver­si­che­rungsschutz ist günstiger zu haben, als Sie denken. Eine Versicherungssumme von 50.000 Euro bekommen Sie im Standardschutz schon für einen Beitrag von unter 100 Euro jährlich.

Was muss ich beachten?

  • Bestimmte Risiken sind im Standard-Hausratschutz nur eingeschränkt versichert. Je nach Versicherer und Tarif können das z.B. Fahrraddiebstahl oder Sturmschäden sein.
  • Fahrräder sind am Versicherungsort zwar gegen alle Grundgefahren versichert - wird ein Rad außerhalb des Versicherungsortes entwendet, leisten die Versicherer in der Regel nur, wenn das Rad ausreichend gesichert war, z.B. durch ein Sicherheitsschloss.
  •  Die Versicherungssumme für Fahrräder ist häufig eingeschränkt, der Versicherungsnehmer muss im Schadenfall oft eine Selbstbeteiligung übernehmen. In manchen Fällen verlangen die Versicherer für den Einschluss von Fahrrädern einen Mehrbeitrag.
  • Für Sturmschäden gilt: Hausratversicherer treten nur für solche Sturmschäden ein, die bei Windstärke 8 oder mehr entstanden sind. Zu diesem Zweck führen die Versicherer ein Sturmregister, das regelmäßig mit aktuellen Wetterdaten gefüttert wird.

Außerhalb der Wohnung

  • Immer wieder kommt es vor, dass Hausrat vorübergehend oder für längere Zeit außerhalb der versicherten Wohnung aufbewahrt wird. Aber keine Sorge: in aller Regel ist Hausrat mitversichert, der sich während Reisen oder wegen Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst oder wegen beruflichen Aufenthaltes des Versicherungsnehmers vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet.
  • Neben der Versicherungsdauer kann bei Außenlagerung von Hausrat allerdings die Versicherungssumme eingeschränkt sein. Während eines Umzugs sind grundsätzlich die alte und die neue Wohnung gleichzeitig versichert- vorausgesetzt, man wechselt den Wohnort innerhalb Deutschlands. Mit dem endgültigen Wohnungswechsel, spätestens jedoch zwei Monate nach Umzugsbeginn, ist dann nur noch die neue Bleibe versichert.
  • Wichtig: Durch den Wohnungswechsel ändert sich oft auch der Wert des Hausrats: wer eine größere Wohnung bezieht, schafft oft mehr Einrichtung an, so dass der Gesamtwert die alte Versicherungssumme übersteigt. Deshalb nach einem Umzug unbedingt prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert des Hausrats entspricht. Wenn nicht, die Police umgehend anpassen!

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